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Martin Rücker@martinruecker · Aug 26, 2026

Heute wurde meine #IFG-Klage gegen das @rki_de vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt - Ergebnis: Das #RKI muss…

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Summary

Ein Verwaltungsgericht in Berlin verpflichtete das RKI, weitere E-Mails zwischen seinen Präsidenten und den ehemaligen Gesundheitsministern Spahn und Lauterbach herauszugeben und eine neue Recherche nach den Dokumenten durchzuführen. Das Gericht wies nach, dass das RKI bei seiner Informationsfreiheitsanfrage fehlerhafte Suchkriterien angewandt hatte.

Summarized by ThreadOut AI from the full thread. May miss nuance — read the thread below.

  1. #1

    Heute wurde meine #IFG-Klage gegen das @rki_de vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt - Ergebnis: Das #RKI muss weitere Emails von und an die Ex-Gesundheitsminister #Spahn und #Lauterbach herausgeben sowie eine neue Recherche nach Emails starten. Details im 🧵↘️

  2. #2

    Im Juli 2024 (!) hatte ich Zugang zu allen seit 2020 zwischen den RKI-Präsidenten und den Ministern ausgetauschten E-Mails beantragt. In mehreren Etappen, teils erst auf meinen Widerspruch hin, erhielt ich zahlreiche Dokumente – ging aber davon aus: Das ist nicht vollständig. ↘️

  3. #3

    Bereits im November 2024 hatte ich Klage gegen das RKI eingereicht, weil bis dahin noch nicht einmal ein Bescheid vorlag. Bis heute ergingen zwar mehrere Teilbescheide, aber ich konnte nachweisen, dass E-Mails fehlten. Heute kam es zur mündlichen Verhandlung. Der Richter ↘️

  4. #4

    bestätigte meine Rechtsauffassung, dass zwei Nachrichten, deren Fehlen sich konkret nachweisen ließ, mir zu Unrecht nicht übermittelt worden waren. Aus den näheren Umständen ergab sich auch, dass das RKI bei der Suche nach antragsgegenständlichen E-Mails und bei der Frage, ↘️

  5. #5

    welche an mich herausgegeben werden müssen, Kriterien angewandt hat, die weder zuverlässig alle Mails ermitteln konnten oder die dazu führten, dass Mails zu Unrecht ausgeschlossen wurden. Zum Beispiel hatte das RKI eine Nachricht von Präsident Wieler, die nicht nur an ↘️

  6. #6

    Lauterbach ging, sondern auch an einen Beamten im Ministerium (und die dann von diesem beantwortet wurde), nicht als direkte Korrespondenz zwischen Wieler und Lauterbach gewertet. Da ging das Gericht - m.E. sehr zurecht - nicht mit. Fazit: Das RKI muss jetzt eine neue Suche ↘️

  7. #7

    durchführen, nach vom Gericht vorgegebenen Maßstäben, um zu prüfen, ob weitere E-Mails fehlen oder zu Unrecht nicht an mich herausgegeben wurden. Ich werde weiter über den Verlauf informieren!